top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter (1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Kunden und [Dogscan GbR], [Genhofer Mühlenweg 38, 41812 Erkelenz, nachfolgend Anbieter genannt, die über den Online-Shop des Anbieters abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. (2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

§ 2 Vertragsschluss (1) Die Präsentation der Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung. (2) Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Anbieter schickt daraufhin eine automatische Bestätigung der Bestellung per E-Mail an den Kunden. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern informiert nur über den Eingang der Bestellung beim Anbieter. (3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Annahme der Bestellung ausdrücklich erklärt oder die Ware an den Kunden versendet.

§ 3 Widerrufsrecht (1) Dem Kunden steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht erhält der Kunde in der Widerrufsbelehrung des Anbieters.

§ 4 Lieferung und Versandkosten (1) Die Lieferung der Ware erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Lieferzeit und die Versandkosten können der jeweiligen Produktbeschreibung entnommen werden.

§ 5 Eigentumsvorbehalt (1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.

§ 6 Gewährleistung und Haftung (1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. (3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 7 Ausschluss von Gewährleistung und Haftung (1) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für eine fehlerhafte Handhabung des Produkts durch den Kunden. (2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für eine fehlerhafte Diagnose durch den Hund, insbesondere wenn die Diagnose vom Arzt des Kunden nicht bestätigt wird. (3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für eine fehlerhafte Diagnose durch den Hund, wenn der Hund keine Krebszellen nachweist, obwohl der Kunde ggf. an Krebs erkrankt ist. (4) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür das ausschließlich Lungenkrebs erkannt wird, möglicherweise kann eine andere Krebsart zugrunde liegen.

§ 8 Tragen der Maske und Haftungsausschluss (1) Der Kunde ist verpflichtet, die Maske gemäß den Anweisungen des Anbieters korrekt zu tragen und sich während der Tragezeit nicht in Situationen zu begeben, die das eigene oder das Leben anderer gefährden könnten. (2) Sollte sich der Kunde während des Tragens unwohl fühlen oder unerwünschte Nebenwirkungen verspüren, ist er verpflichtet, die Maske sofort abzunehmen und gegebenenfalls ärztlichen Rat einzuholen. (3) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die dem Kunden aufgrund einer fehlerhaften Trage-oder Handhabung der Maske oder dem Produkt entstehen. (4) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer fehlerhaften Trage- oder Handhabung der Maske durch den Kunden entstehen.

§9 Der Anbieter erstellt keine Diagnose oder ersetzt einen Arzt, sondern dient als Früherkennungstool für den Kunden. 

§10 (1) Der Anbieter bzw. das Verfahren ist kein anerkanntes medizinisches Produkt und wurde auch nicht unter den medizinischen Regeln und Überprüfungen nachgewiesen. (2) Die Trefferquote, welcher der Anbieter angibt ist mathematisch errechnet und nicht medizinisch validiert. (3) Der Anbieter nimmt zur Qualitätssicherung nur Hunde zur Erkennung, welche alle 12 Monate erfolgreich die Prüfung absolviert haben. Zur Prüfung wird jedem Hund 480 Masken vorgelegt. In den 480 Masken befinden sich 20 Masken, welche von Probanden (mit nachweißlichem Lungenkrebs) getragen wurde. Bestanden gilt die Prüfung wenn der Hund mindestens 19 der 20 Masken eindeutig findet. Die Prüfung wird dokumentiert und wird medizinisch begleitet.

bottom of page